Biometrische Fotogröße für Österreich
35×45 mm, ICAO 9303
Wie muss ein Österreich-Passfoto aussehen?
Österreich folgt dem Schengen-Format 35×45 mm mit Kopf 31-36 mm und hellem Hintergrund (hellgrau, gebrochenes Weiß oder hellblau). BMI und BMEIA verteilen über jede Botschaft eine strenge ICAO-Fotokriterien-PDF und fordern bei Papieranträgen zwei identische Drucke. Die Vorgaben 2024 haben die Brillenregel verschärft: Brillen sind außerhalb medizinischer Ausnahmen weitgehend unzulässig.
Fotogröße
35×45 mm
Kopfgröße
70-80%
Augenposition
56% von unten
Oberer Rand
3-6 mm
Hintergrundfarbe
Weiß / Hellgrau
Standard
ICAO 9303
Echtes biometrisches Fotobeispiel für Österreich im Format 35×45 mm
Sehen Sie Kopfoberkante, Pupillenlinie und Kinnunterkante an einer echten Ausgabe von PhotoID Studio.
Fotogröße
35 × 45 mm
Kopfgröße
%70
Augenposition
%56.0 von unten
Die Anforderungen können je nach Dokumenttyp variieren. Prüfen Sie vor der Beantragung die aktuellen Vorschriften der zuständigen Behörde für Österreich.
Anforderungen & Hinweise
Das österreichische Foto entspricht den Schengen-Standards. Der Hintergrund muss weiß oder hellgrau sein. Brillen müssen abgenommen werden.
Behörden hinter der Vorgabe
Die Vorgabe veröffentlichen BMI (Innenministerium) und BMEIA (Äußeres). Das Foto muss innerhalb von sechs Monaten ab Aufnahme liegen. Pass- und Aufenthaltsanträge brauchen zwei identische 35×45-mm-Drucke.
Arbeitsfluss nach der Aufnahme
Aufnahme in PhotoID Studio öffnen und das Österreich-Preset wählen; die App richtet das Gesicht aus, normalisiert den Hintergrund auf einen hellen Ton und exportiert 35×45 mm bei 300 DPI. Zwei identische Kopien liegen auf 10×15-cm-Papier, sodass die Kundin mit einem vollständigen Set zum Termin geht.
Aufnahmeaufbau und Anweisung
Person 1,5-2 m vor hellem Hintergrund platzieren, Schultern parallel zur Kamera. Kamera auf Stativ, Objektiv auf Augenhöhe. Standardaufbau: 50-85-mm-Porträtobjektiv, Blende f/8, Softbox bei 45°, Reflektor gegenüber. Anweisung: „Kinn leicht zurück, Mund geschlossen, Augen ganz offen, neutraler Ausdruck"; Brillen sind weitgehend unzulässig.
Wo BMI und Botschaften zurückschicken
• Brille ohne ärztliches Attest (2024 verschärft). • Zwei Kopien unterscheiden sich in Tonwert oder Schnitt. • Aufnahme älter als sechs Monate. • Hintergrund nicht hell (Blau, dunkel, gemustert). • Haare verdecken Augen oder Stirnlinie. • Lächeln, sichtbare Zähne, offener Mund. • Kopf zu klein, ICAO-Verhältnis verfehlt.
Pass- und Aufenthaltstitel-Strecke
Österreichische Studios sehen ganzjährig Bedarf an Pass- und Aufenthaltsanträgen mit Doppeldruck. Das PhotoID Studio-Österreich-Preset fixiert das 35×45-mm-Bild auf hellen Hintergrund und legt beide Kopien mit einem Klick auf 10×15-cm-Papier.
Verwendungszweck
- Reisepass
- Personalausweis
- Visum
- Aufenthaltstitel
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Häufig gestellte Fragen
- Wie viele Fotos für einen österreichischen Antrag?
Zwei identische 35×45-mm-Drucke bei Papieranträgen; Tonwert, Kontrast und Schnitt müssen exakt übereinstimmen.
- Darf ich eine Brille tragen?
Die Vorgaben 2024 wurden verschärft: Brillen sind außerhalb dokumentierter medizinischer Ausnahmen weitgehend unzulässig.
- Welche Vorgabe gilt für Anträge im Ausland?
BMEIA-Botschaften wenden dieselbe 35×45-mm-Schengen-Vorgabe an; zwei identische Drucke werden eingereicht.
Autor: Murat Duru
Gründer von PhotoID Studio: Software für biometrische Fotos
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